Spezialist für wärmeübertragung
Allgemeine geschäftsbedingungen
- Gültigkeit
1.1 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) betreffen alle Waren- und Materiallieferungen (Produkte) sowie sämtliche, von TRANSTHERMIC AG/SA, CH-3280 Murten-Morat, erbrachten Leistungen. Mit der Bestellung gelten diese durch den Kunden als angenommen.
1.2 Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen, insbesondere AGB des Kunden, finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich und in schriftlicher Form durch TRANSTHERMIC AG/SA akzeptiert worden sind.
1.3 Als schriftliche Form gelten alle Kommunikationsformen, die als textliche Beweismittel gelten können, wie Telefax oder elektronische Mitteilungen.
1.4 Falls ein Paragraph der vorliegenden AGB’s sich als ganz oder teilweise ungültig erweisen sollte, wird dieser durch einen anderslautenden ersetzt, der sich dem zu ersetzenden Paragraphen mit rechtlichem Inhalt und Zweck so weit wie möglich annähert.
- Bestellung und Auftragsbestätigung
2.1 Mit Erteilen einer Bestellung geht der Kunde einen Vertragsabschluss ein. Dieser Vertrag ist erst gültig, wenn TRANSTHERMIC AG/SA diesen in Form einer Auftragsbestätigung akzeptiert. Nur der Inhalt der Auftragsbestätigung ist in Zusammenhang mit den Leistungsverpflichtungen massgebend, unter Vorbehalt, dass der Kunde sich nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen dem Inhalt schriftlich widersetzt. In den übrigen Fällen ist nur der Inhalt der Rechnung, des Lieferscheins oder der Versandbestätigung massgebend.
2.2 Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Spezifische, verbindliche Masszeichnungen müssen ausdrücklich bei TRANSTHERMIC AG/SA verlangt werden.
2.3 Bei einem Bestellbetrag zwischen SFr. 20'000.00 und SFr. 30'000.00 wird eine Akontozahlung von mindestens 30% verlangt, 35% oder mehr bei einem Bestellbetrag ab SFr. 30'000.00. Die Begleichung der Akontozahlung hat innert 10 Tagen ab Auftragsbestätigung zu erfolgen, ansonsten die Bestellung bis zum Zahlungseingang blockiert wird.
- Preise
3.1 Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich in Schweizer Franken SFr., ab Lager Transthermic AG/SA oder ab Werk des Lieferanten. Versand, Verpackung, Mehrwertsteuer sowie Versicherung sind in den angegebenen Netto-Preisen nicht inbegriffen.
3.2 Auf Wunsch des Kunden und gegen Aufpreis, liefert TRANSTHERMIC AG/SA seine Produkte an die gewünschte Adresse (innerhalb der Schweiz und ohne Ablad). Dieser Aufpreis wird von Transthermic AG/SA frei bestimmt. Allfällige Mehrpreise für Expresslieferungen, spezielle Lieferzeiten oder Spezialtransporte werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Transthermic ist frei in der Wahl des Transportmittels (Bahn, Post, LKW etc.)
3.3 Wenn die Fracht-, Transportversicherungs-, Gebühren und übrigen Kosten einzeln auf dem Vertrag aufgeführt sind, behält sich Transthermic AG/SA vor, die Beträge bei allfälligen Änderungen entsprechend anzupassen, wenn die Lieferung oder die Leistung später als 3 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt, oder bei längerer Lagerhaltung.
- Zahlungsbedingungen
4.1 Ohne anderslautende Vereinbarung zwischen den beiden Parteien sind die Rechnungen von TRANSTHERMIC AG/SA ohne jeglichen Abzug und innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar (Zahlungstermin).
4.2 Die Zahlungen können nicht durch allfällige Gegenansprüche des Kunden kompensiert werden (Wegbedingung).
4.3 Im Rahmen, in dem die Nutzung oder Anwendung des Objekts nur geringfügig eingeschränkt ist, ist die Zahlung auch dann fällig, wenn nur unwesentliche Teile der Lieferung oder der Leistung fehlen oder wenn sich Nacharbeiten als notwendig erweisen sollten.
4.4 Bei Zahlungsverzug, auch ohne erfolgte Mahnung, ist ein Verzugszins von 5%/Jahr geschuldet. TRANSTHERMIC AG/SA behält sich das Recht vor, weiteren Schaden geltend zu machen.
4.5 Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Betrags im Eigentum von TRANSTHERMIC AG/SA.
- Änderung der Bestellung
5.1 TRANSTHERMIC AG/SA ist berechtigt, allfällige Änderungen oder Verbesserungen bei der Bestellung vorzunehmen und darf geeignete Ersatzmaterialien liefern, insbesondere im Falle von Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, sofern dies nicht zu einer Preiserhöhung oder einer unverhältnismässigen Verlängerung der Lieferfrist führt.
5.2 Vom Kunden verlangte Änderungen sind nur gültig, wenn TRANSTHERMIC AG/SA diese ausdrücklich schriftlich genehmigt. Sämtliche daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
- Rücksendungen
6.1 Der Kunde hat kein Rückgaberecht. Rücksendungen werden nur in absoluten Ausnahmefällen akzeptiert, und nur, wenn dies vorher ausdrücklich und schriftlich von der Direktion der Transthermic AG/SA genehmigt worden ist.
Jegliche Rückgabe nach einem Zeitraum von mehr als 15 Tagen nach Lieferung ist absolut ausgeschlossen. Bereits montierte, fabrizierte oder gelieferte Speziallieferungen, oder Teile davon, werden in keinem Fall retourgenommen, sofern es sich nicht um Falschlieferung oder mangelhafte Produkte handelt.
6.2 Eine allfällige Rücksendung erfolgt immer zu Lasten des Kunden. Eine solche muss TRANSTHERMIC AG/SA frühzeitig bekannt gegeben werden und der Original-Lieferschein muss beiliegen.
Wenn eine Rückgabe gültig akzeptiert ist, zieht Transthermic AG/SA generell mindestens 30-35% des Verkaufspreises von der Gutschrift ab, sowie mindestens SFr. 50.—(Prüf- und Entschädigungskosten). Ebenfalls nicht gutgeschrieben werden Transport- oder ähnliche Kosten. Schon verwendete oder vom Kunden beschädigte Produkte sind von jeglicher Rückgabe ausgeschlossen.
- Technische Daten
7.1 Sämtliche Rechte an Plänen und technische Unterlagen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, gehören Transthermic AG/SA.
7.2 Der Kunde anerkennt diese Rechte und verpflichtet sich, Pläne, technische Unterlagen u.Ä. weder zu vervielfältigen, noch ganz oder teilweise Dritten zugänglich zu machen, auch nicht für andere Zwecke zu nutzen als diejenigen, wofür sie geliefert worden sind, ausser Transthermic AG/SA hat dies ausdrücklich und schriftlich genehmigt.
- Informationspflichten
8.1 Der Kunde informiert TRANSTHERMIC AG/SA rechtzeitig, wenn die technischen Betriebsbedingungen der Installation (z.B. Anlagensystem) von den allgemeinen Empfehlungen von TRANSTHERMIC AG/SA abweichen.
8.2 Der Kunde informiert TRANSTHERMIC AG/SA unverzüglich bei einer allfälligen Adressänderung oder einer Änderung der vereinbarten Lieferadresse.
8.3 Wenn die als Lieferadresse geplante Baustelle nicht für LKW zugänglich ist, teilt der Kunde den abweichenden genauen Lieferort frühzeitig mit.
- Lieferung und Lieferfrist
9.1 Der Tag des Versands durch Transthermic AG/SA gilt als Liefertag. Transthermic AG/SA bemüht sich, die vereinbarten Lieferzeiten (Lieferdatum und -zeit) zu respektieren, kann dies jedoch nicht garantieren. Nur eine Lieferfrist, deren Einhaltung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, gilt als Ausnahme.
Die Lieferzeit wird angemessen verlängert,
a) wenn Transthermic AG/SA die notwendigen Angaben zur Ausführung der Bestellung nicht rechtzeitig erhalten hat;
b) wenn der Kunde die Angaben nachträglich ändert und somit eine Lieferverzögerung verursacht;
c) wenn Transthermic AG/SA durch höhere Gewalt oder andere nicht von ihr abhängenden Gründe wie z.B. Naturkatastrophen, Sabotage, Brände, Streiks, Unruhen, Kriege, behördliche Weisungen, Unterbrechungen bei der Energiezufuhr, oder bei mangelhaften oder verspäteten Lieferungen von Zulieferanten nicht in der Lage ist, die Lieferfrist einzuhalten;
d) wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht eingehalten hat, insbesondere wenn die Zahlungsvereinbarungen oder seine Pflicht, Unterlagen zur Verfügung zu stellen, nicht respektiert worden sind.
9.2 Lieferverzögerungen berechtigen dem Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen, ausser unter folgenden Bedingungen:
Wenn kein unter Ziffer 9.1, a-d) aufgeführter Grund zutrifft und Transthermic AG/SA gegenüber dem vereinbarten Ausführungstermin mehr als ein Monat in Verzug ist, sowie eine vom Kunden gewährte angemessene Nachfrist nicht eingehalten wird, hat der Kunde das Recht, den Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.
- der Kunde kann ausserdem den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die in Punkt 9.1, Punkt c) erwähnte Lieferverzögerung mehr als 6 Monate beträgt.
- Übergang von Nutzen und Gefahr
10.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk / ab Lager TRANSTHERMIC SA/AG auf den Kunden über. Wird die Ware nicht zum vereinbarten Termin abgenommen, ist TRANSTHERMIC AG/SA berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen und auf dessen Kosten und Gefahr einzulagern.
10.2 Bei Lieferungen per LKW auf Baustelle gilt die Transportpauschale nur, wenn die betroffene Baustelle für das von Transthermic AG/SA beauftragte Transportfahrzeug normal zugänglich ist.
10.3 Der Ablad der Ware obliegt dem Kunden. Allfällige Transportschäden gehen zu Lasten des Kunden.
10.4 Wenn Anlageteile von Transthermic AG/SA montiert werden, gehen Nutzen und Gefahr bei Montageabschluss, und/oder Abnahme auf den Kunden über, wenn eine solche vorher vereinbart worden ist.
- Überprüfung und Beanstandung
11.1 Der Kunde hat die Produkte umgehend nach Lieferung oder Erhalt zu prüfen.
11.2 Mängel, fehlende oder von der Bestätigung abweichende Teile müssen vom Kunden innert 5 Arbeitstagen nach Auslieferung / Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.
11.3 Im Falle eines Transportschadens, oder bei Verlust durch Bahn, Post, Transportunternehmen etc., ist der Kunde verpflichtet, den Vorbehalt auf den Lieferpapieren aufzuführen und sofort eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen. TRANSTHERMIC AG/SA übernimmt in solchen Fällen keinerlei Haftung.
11.4 Versteckte Mängel müssen innert 5 Arbeitstagen nach Feststellung, und auf jeden Fall innerhalb der Garantiefrist (siehe Ziffer 12.1), schriftlich beanstandet werden.
11.5 Mangelhafte Teile müssen bis zur endgültigen Klärung des Garantieanspruchs, resp. Schadenersatzanspruchs aufbewahrt, und auf Verlangen TRANSTHERMIC AG/SA zur Verfügung gestellt werden.
11.6 TRANSTHERMIC AG/SA hat das Recht, den Mangel oder Schaden zu prüfen oder durch Dritte prüfen zu lassen, bevor dieser repariert wird.
- Gesetzliche Gewährleistung und Mängelbehebung
12.1 Die Gewährleistungsdauer für Produkte von TRANSTHERMIC AG/SA beträgt 24 Monate ab Lieferdatum oder Übergabe der Installation (vorausgesetzt, dass die Installation durch TRANSTHERMIC AG/SA ausgeführt wurde) unabhängig davon, ob diese nach dem Kauf bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist oder nicht.
12.2 Wird die Montage / Demontage eines Plattentauschers durch den Kunden ausgeführt, lehnt TRANSTHERMIC AG/SA jegliche Verantwortung ab für mangelhafte Montage / Demontage. Falls dadurch eine Intervention von TRANSTHERMIC AG/SA notwendig wird, gehen die Reparatur- und Fahrkosten zu Lasten des Kunden.
12.3 Nur wenn die Betriebssicherheit gefährdet ist, oder um grosse Folgeschäden zu vermeiden, (wobei TRANSTHERMIC AG/SA sofort zu verständigen ist), kann eine allfällige Preisminderung beantragt werden.
- Haftung
13.1 Eine Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit während einer Lieferung oder einer Leistung wird ausdrücklich wegbedungen. Der Kunde kann keinesfalls Reparaturanspruch geltend machen bei:
-Schäden, die durch falsche Montage, Inbetriebnahme, Wartung oder Anwendung vom Kunden oder Dritten verursacht wurden.
13.2 Bei von TRANSTHERMIC AG/SA oder deren Mitarbeiter verursachten Schäden, wird die Haftung übernommen.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Es gilt ausdrücklich schweizerisches materielles Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge des internationalen Warenhandels (CISG, Wiener Konvention) und den Kollisionsnormen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschliesslich Murten-Morat (Kanton Freiburg), Schweiz. Es steht TRANSTHERMIC AG/SA jedoch das Recht zu, jedes andere zuständige Gericht anzurufen.
Die französische Fassung ist massgebend.
TRANSTHERMIC AG/SA
CH-3280 Murten/Morat
Gültig ab 01.01.2019